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Global Crime Governance – Towards a Normative Order to Combat Transnational Non-state Violence and Organized Crime

Dieses ab Juni 2010 laufende Projekt der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung analysiert verschiedene Formen internationaler Verbrechensbekämpfung und den Umgang mit Gewaltakteuren. Im Focus steht dabei welche verschiedenen internationalen Kooperationsmöglichkeiten genutzt werden und wie effektiv sie sind. Insbesondere die Rolle nicht-staatlicher Akteure – wie Wirtschaft und Zivilgesellschaft – wird untersucht. 

In einer vergleichenden Analyse unterschiedlicher Regelungsansätze in verschiedenen Bereichen von grenzüberschreitend organisierter Kriminalität und Gewaltanwendung durch nichtstaatliche Akteure wird untersucht, wo, inwiefern und unter welchen Bedingungen die Effektivität von Global Crime Governance mit der Einbindung nichtstaatlicher Akteure und dem Praktizieren neuer, weniger prohibitiver und eher ermöglichender Formen der politischen Steuerung tatsächlich zunimmt:

 

Ist Global Crime Governance erfolgreicher, je weniger exkludierend sie ist, je mehr sie Ansprüche auf Anerkennung aufgreift und Anforderungen an prozedurale und materielle Gerechtigkeit erfüllt?  Unter der Annahme, dass den Herausforderungen durch transnationale private Gewaltakteure nicht allein durch Strategien der Versicherheitlichung und Kriminalisierung erfolgreich begegnet werden kann, sondern auch zu berücksichtigen ist, das deren Ursachen in Konflikten über Anerkennungsansprüche, über prozedurale oder distributive Gerechtigkeit liegen können, könnte sich für Global Crime Governance die Notwendigkeit einer normativen Neuorientierung ergeben. Diese betrifft sowohl Inhalte von Regelungen als auch den Status, der privaten Gewaltakteuren zugeschrieben wird – und der von einer kriminellen Organisation bis zu einem „Ko-Produzenten“ friedensrelevanter Governance-Leistungen reichen kann.

 

Um diese Fragen zu beantworten geht das Projekt in vier Schritten vor: Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme der existierenden Regelungsansätze, die sich durch unterschiedliche Akteurskonstellationen (öffentlich, privat oder beides) und Formen der politischen Steuerung unterscheiden. Diese Ansätze der Kriminalitätsbekämpfung in unterschiedlichen Bereichen (Piraterie, Menschenschmuggel und –handel, Geldwäsche und Korruption, illegaler Waffenhandel und Terrorismus) werden aufgeschlüsselt und vergleichend analysiert.

 

Auf dieser Grundlage wird in einem zweiten Schritt nach den Mechanismen gesucht, unter denen sich bestimmte Formen von Governance gegenüber anderen durchgesetzt haben. Dabei werden drei Typen von Erklärungsfaktoren genutzt: Erklärungen, die sich auch den jeweils besonderen Regelungsbedarf beziehen, Erklärungen, die politische oder andere Interessen von Staaten besonders berücksichtigen, und Erklärungen, die insbesondere auf moralische oder ähnliche Überzeugungen fokussieren.

 

Im dritten Untersuchungsschritt wird vor allem der Zusammenhang zwischen dem Typ des Regelungsansatzes und der Effektivität untersucht. Die Wirkungsanalyse erschöpft sich dabei nicht allein auf den Beitrag zur Problemlösung und das Erreichen des Ziels, die Sicherheitsgefährdung durch transnationale private Gewaltakteure bzw. deren Ursachen zu verringern, ohne neue zu schaffen, sondern erstreckt sich darüber hinaus auch auf sektorübergreifende friedens- und gerechtigkeitswirksame Effekte.

 

Aus diesen Ergebnissen werden abschließend Politikempfehlungen für einen angemessenen Umgang mit Gefährdungen durch transnational organisierte nichtstaatliche Gewaltakteure generiert. Sie sollen Antworten auf Fragen wie die folgenden anbieten: Wieviel und welche Art von polizeilichen oder militärischen Maßnahmen ist erforderlich? Wieviele und welche Art von Unterstützungsmaßnahmen sind nötig? In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzung sind Einbindung und Anerkennung nötig und möglich?

 

Das Kernprojekt ist auch im Exzellenzcluster „Herausbildung normativer Ordnungen“ angesiedelt. Andere Programmbereiche der HSFK werden ebenso eingebunden wie externe Kooperationspartner. Austausch und Kooperation ist auch mit Partnern aus der Praxis geplant. Weitere Fallstudien sollen auf der Grundlage erster Ergebnisse des Projekts ausgewählt und in einer späteren Projektphase bearbeitet werden.

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