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Programmbereiche
Bedingungen gelingender Regulierungen im Spannungsfeld zwischen Souveränität und Gerechtigkeit

Das Projekt untersucht Bedingungen für gelingende Normgenese und Normumsetzung im Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeits- und Souveränitätsansprüchen von Staaten. Das besondere Augenmerk gilt der Wirkung konvergierender und differenter Moral- und Gerechtigkeitsvorstellungen von Staaten im Hinblick auf die Entstehung und Implementierung globaler Regelungsansätze im Rahmen der Vereinten Nationen. Es wird untersucht, ob Unterschiede in Gerechtigkeitsüberzeugungen Anlass zu Konflikten geben oder ob kollektive Werte solche globalen Steuerungsformen ermöglichen. In welchem Ausmaß trifft etwa die Realisierung von Menschenrechten im Sicherheitssektor auf staatliche Widerstände, wenn sie auf eine Konditionierung von Souveränität abzielt und wo finden sich in den Normgenerierungsprozessen universale Übereinstimmungen? Während die Schutzverantwortung inzwischen als Norm auf VN-Ebene existiert, bleibt sie in ihrer Anwendung auf Konfliktfälle weiterhin umstritten. Im Projekt analysieren wir Debatten des VN-Sicherheitsrates und der VN-Generalversammlung mittels inhaltsanalytischer Verfahren und vergleichen vier Politikfelder:

 

  • Humanitäre Intervention: Mit der „Responsibility to Protect“ ist eine neue Norm für den Schutz von Menschenrechten geschaffen worden. Diese Schutzverantwortung rechtfertigt eine Konditionierung von Souveränität bis hin zum Einsatz militärischer Gewalt auch ohne Zustimmung durch den betroffenen Staat.
  • Demokratischer Regimewandel: Das Recht auf Demokratie als Menschenrecht wird inzwischen verstärkt auch auf VN-Ebene diskutiert. Auch wenn der demokratische Regimewandel selten unmittelbarer Interventionsgrund ist, so gewinnt er in der Praxis (Libyen) an Bedeutung. Auch in diesem Fall kollidieren Gerechtigkeits­ansprüche mit Souveränitätsbedenken.
  • Humanitäre Rüstungskontrolle: In der Kleinwaffenkontrolle oder den gegenwärtigen Bemühungen um ein Rüstungstransferabkommen finden sich geteilte Moral- und Gerechtigkeitsüberzeugungen, die Normentstehung und Normumsetzung antreiben. Gleichzeitig setzt die Wahrung staatlicher Sou­veränität, wie Recht auf Selbstverteidigung, den zwischenstaatlichen Regulierungsbemühungen Grenzen.
  • Gewalt gegen Frauen: Geschlechtsspezifische Menschenrechte durchdringen den Sicherheitssektor und finden sich in Normen, wie der VNSR-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“. Konflikte über Gerechtigkeitsüberzeu­gungen entstehen, wenn es um die Reichweite der Normen, die Selektivität ihrer Umsetzung und die Frage der Einmischung in innerstaatliche Recht­sprechung geht.

Die Forschungsergebnisse des Projektes sollen sowohl einen theoriebildenden wie praxisorientierten Beitrag liefern. So zielt das Projekt auf die Entwicklung einer Theorie des empirischen Universalismus ab, in der die Reichweite und Grenzen von Gerechtigkeitsüberzeugungen im Hinblick auf die Konditionierung staatlicher Souveränität ergründet werden. Gleichzeitig will das Projekt praxisorientierte Strategien für Verhandlungen über umstrittene Normsetzung und -anwendung ermitteln.

Mitglieder
Projektleitung:
Harald Müller
Simone Wisotzki
Mitarbeiter/innen:
Gregor Hofmann
Carmen Wunderlich